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Aktenzeichen 5 D 922/38

Datum 26.01.1939

Leitsatz Der Tatbestand des § 175 b StGB. ist nicht erfüllt, wenn der Täter nur den Zweck verfolgt, die Geschlechtslust des Tieres zu befriedigen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F61B0088

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