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Aktenzeichen 2 D 728/38

Datum 19.01.1939

Leitsatz Es liegt kein Revisionsgrund darin, daß in der Hauptverhandlung ohne Auftrag der gemeinsamen Aufsichtsbehörde ein Staatsanwalt die Anklage vertreten hat, der bei der Staatsanwaltschaft eines anderen Gerichtes ständig angestellt ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F61A0086

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