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Aktenzeichen 2 D 268/38
Datum 09.01.1939
Leitsatz 1. Das Merkmal des Unzuchttreibens mit einem anderen i. S. der §§ 175, 175 a StGB. kann auch durch Handlungen erfüllt sein, bei denen keine körperliche Berührung des anderen stattgefunden hat. 2. Das Betrachten des entblößten Körpers des anderen Mannes in wollüstiger Absicht reicht hierzu nicht ohne weiteres aus.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6170078
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