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Aktenzeichen 1 D 1046/38
Datum 03.01.1939
Leitsatz 1. Wann ist im Sinne des Autofallengesetzes v. 22. Juni 1938 die Falle gestellt? 2. In welchem rechtlichen Verhältnisse steht diese Straftat zu dem Raubverbrechen? 3. Wann ist die nachträgliche Verweisung an das Sondergericht zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6150071
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