zurück

Aktenzeichen 3 D 904/38

Datum 22.12.1938

Leitsatz Betrug kann auch begehen, wer eine unterschlagene Sache an einen Gutgläubigen verkauft und übereignet.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6110061

Download PDF

zurück