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Aktenzeichen 3 D 943/38
Datum 22.12.1938
Leitsatz Ob der Aburteilung einer strafbaren Handlung die Rechtskraft einer Entscheidung entgegensteht, die den Täter einer fortgesetzten Straftat schuldig erkannt hat, ist vom Standpunkte des früheren Richters aus zu beurteilen; es ist zu prüfen, ob er die neue Tat als von dem Gesamtvorsatz umfaßt angesehen haben würde, wenn sie ihm bekannt gewesen wäre.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F60D0041
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