zurück

Aktenzeichen 3 D 816/38

Datum 03.11.1938

Leitsatz Das Verbot der Entmannung, das der § 9 Abs. 5 IGG. ausspricht, bezieht sich nur auf die Tat, die zur Aburteilung steht. Es hindert daher nicht, als frühere Verurteilung i. S. des § 42 k Abs. 1 Nr. 1 StGB. die Verurteilung wegen einer Tat heranzuziehen, die der Täter als Jugendlicher begangen hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F60B0036

Download PDF

zurück