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Aktenzeichen 2 D 714/38

Datum 15.12.1938

Leitsatz Der § 11 Abs. 2 VO. über den Warenverkehr v. 4. September 1934 (RGBl. I S. 816) besagt nicht, daß Angestellte der Überwachungsstellen überhaupt keine Beamten sein könnten und daß deshalb Bestechung nur nach der VO. v. 3. Mai 1917/12. Februar 1920 (RGBl. S. 393 und S. 230), nicht aber nach §§ 331 flg. StGB. bestraft werden könne.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6090029

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