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Aktenzeichen 1 D 926/38
Datum 09.12.1938
Leitsatz Die Revision ist unzulässig, wenn der Rechtsanwalt in der Revisionsbegründung zu erkennen gibt, daß er nicht die Verantwortung für die Revisionsbegründung übernehmen will.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6070023
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