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Aktenzeichen 1 D 926/38

Datum 09.12.1938

Leitsatz Die Revision ist unzulässig, wenn der Rechtsanwalt in der Revisionsbegründung zu erkennen gibt, daß er nicht die Verantwortung für die Revisionsbegründung übernehmen will.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6070023

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