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Aktenzeichen 4 D 647/38

Datum 29.11.1938

Leitsatz Zwischen den einzelnen Verstößen gegen die Vorschrift des § 7 GeschlechtskrankheitenG., die ein Heilpraktiker in seinem Gewerbebetriebe begeht, kann auch dann Fortsetzungszusammenhang bestehen, wenn der Täter verschiedene Personen behandelt hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6050018

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