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Aktenzeichen 2 D 532/38

Datum 27.10.1938

Leitsatz Ein "Einschleichen" i. S. des § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB. liegt auch dann vor, wenn sich der Täter durch List oder durch Täuschung von Hausbewohnern offenen Zutritt in ein Gebäude verschafft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6030009

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