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Aktenzeichen 5 D 597/38

Datum 17.10.1938

Leitsatz 1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu sorgen, daß Geldstrafen und Prozeßkosten zu Gunsten der Gerichtskasse eingenommen werden, kann dadurch Untreue zum Nachteile des Reiches begehen, daß er von den Schuldnern unter Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen Bargeld statt Kostenmarken entgegennimmt und das Bargeld für sich verwendet. 2. Derselbe Beamte kann ferner dadurch Untreue zum Nachteile des Reiches begehen, daß er die Gerichtsakten dem ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr entzieht, um sich die durch den Betrug erlangten Vorteile zu erhalten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6020006

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