zurück
Aktenzeichen 1 D 603/38
Datum 27.09.1938
Leitsatz 1. Die Strafdrohung des § 42 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. dem § 15 Satz 2 DevG. 1935 richtet sich auch gegen den Erwerber der Forderung; dieser ist nicht notwendiger Teilnehmer. 2. Versuch und Vollendung des Vergehens der ungenehmigten Verfügung. 3. Zur Bedeutung der Vorschrift des § 44 Abs. 2 DevG. 1935.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6010001
zurück