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Aktenzeichen 1 D 603/38

Datum 27.09.1938

Leitsatz 1. Die Strafdrohung des § 42 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. dem § 15 Satz 2 DevG. 1935 richtet sich auch gegen den Erwerber der Forderung; dieser ist nicht notwendiger Teilnehmer. 2. Versuch und Vollendung des Vergehens der ungenehmigten Verfügung. 3. Zur Bedeutung der Vorschrift des § 44 Abs. 2 DevG. 1935.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6010001

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