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Aktenzeichen 5 D 692/38
Datum 17.10.1938
Leitsatz 1. Zur Form des Strafantrages. 2. Zum Begriffe des "Vorteils" i. S. des § 164 Abs. 3 StGB. 3. Jagdwilderei durch Zuwiderhandeln gegen eine nur mündlich getroffene Vereinbarung über die Wildfolge. 4. Zum Begriffe der "Futterungen" i. S. des RJagdG. 5. Die Bedeutung der Jägerehrengerichtsbarkeit für die Entziehung des Jagdscheines durch das ordentliche Gericht. 6. Einziehung von Wild bei Tatmehrheit von verbotenem Abschuß (§ 60 Abs. 2 Nr. 10 RJagdG.) und Jagdwilderei.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5850387
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