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Aktenzeichen 5 D 537/38
Datum 03.11.1938
Leitsatz Unter welchen Umständen kann der Verfahrensmangel geheilt werden, der darin besteht, daß das ordentliche Gericht in einer Strafsache entschieden hat, die zur Zuständigkeit der Sondergerichte gehört?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5810379
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