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Aktenzeichen 4 D 696/38

Datum 04.10.1938

Leitsatz 1. Kann ein Rücktritt vom Versuch i. S. des § 46 Nr. 1 oder 2 StGB. angenommen werden, wenn der Täter nur eine bestimmte Ausführungsweise seines im übrigen unverändert auf den erstrebten Erfolg gerichteten Tuns aufgibt? 2. Kann ein unter Anwenden von Betäubungsmitteln ausgeführter Diebstahl entsprechend dem Raube (§§ 249 flg. StGB.) bestraft werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5750349

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