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Aktenzeichen 1 D 470/38

Datum 26.07.1938

Leitsatz 1. Zu dem Begriffe der "anderen Medizinalpersonen" im § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB. 2. Fehlt der erforderliche Strafantrag, so ist auch dann auf Einstellung des Verfahrens, nicht auf Freisprechung, zu erkennen, wenn das Hauptverfahren nicht wegen des Antragsvergehens, sondern unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkte wegen einer ohne Antrag verfolgbaren, aber nicht erweislichen Straftat eröffnet worden war.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5650296

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