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Aktenzeichen 4 D 766/37

Datum 15.07.1938

Leitsatz 1. Nur Versuch des Vergehens gegen den § 42 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. dem § 11 Abs. 1 DevG. 1935 liegt vor, wenn der Täter glaubt, an einen Inländer zu Gunsten eines Ausländers auszuhändigen, der Empfänger aber Ausländer ist. 2. Aushändigen an einen Ausländer und Aushändigen an einen Inländer zu Gunsten eines Ausländers können zueinander im Fortsetzungszusammenhange stehen. 3. Aushändigen zu Gunsten eines Ausländers ist auch der rein tatsächliche Vorgang des Aushändigens, wenn der Täter dabei bezweckt, die Zahlungsmittel an einen Ausländer gelangen zu lassen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F55E0264

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