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Aktenzeichen 5 D 759/37

Datum 09.05.1938

Leitsatz 1. Inwiefern kann die Behauptung, bei der Eintragung in die Liste für die Einheitsschule "überlistet und tollgeschwätzt" worden zu sein, ein Vergehen gegen den § 1 oder den § 2 des HeimtückeG. oder eine Beleidigung sein? Inwiefern kann insbesondere die Verfügung, eine Abstimmung über die Einheitsschule herbeizuführen, eine Anordnung i. S. des § 2 a. a. O. bilden? 2. Inwiefern kann in einer Anzeige gegen den, der die bezeichnete Behauptung aufgestellt haben soll, ein Vergehen gegen den § 164 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB. liegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5430198

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