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Aktenzeichen 3 D 169/38

Datum 07.04.1938

Leitsatz Muß das Gericht, wenn sowohl die Anstaltsunterbringung gemäß dem § 42 b StGB. als auch die Sicherungsverwahrung, jede für sich allein, zum Schutze der Allgemeinheit gleich gut geeignet ist, die Anstaltsunterbringung anordnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5330151

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