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Aktenzeichen 1 D 827/37

Datum 22.03.1938

Leitsatz 1. Kann es in einem Fall, in dem der Prozeßbevollmächtigte des Klägers durch Vortrag eines erdichteten Sachverhaltes die Verurteilung des Beklagten erreicht hat, für die Frage, ob "Prozeßbetrug" vorliegt, noch darauf ankommen, ob er die Ansprüche des Klägers aus einem anderen Grunde für berechtigt gehalten hat? 2. Welche Bedeutung kommt im Rahmen des § 356 StGB. dem Einverständnisse der Beteiligten zu? Zum äußeren und inneren Tatbestande des pflichtwidrigen "Dienens" i. S. dieser Strafbestimmung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F52E0133

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