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Aktenzeichen 1 D 852/37

Datum 04.03.1938

Leitsatz 1. Zur Frage der Straffreiheit, wenn die Devisenzuwiderhandlung mehrere Geldsorten und Forderungen betrifft, der Ablieferungspflicht aber nur wegen einzelner von ihnen und auch hier nur zum Teile genügt wird. 2. Wie ist vorzugehen, wenn die Anwendbarkeit des § 44 DevG. auf mehrere zusammentreffende Devisenzuwiderhandlungen zu prüfen ist? 3. Welche Bedeutung kommt der Belehrung zu, die der Inhaber eines Registermarkreisescheckheftes von amtlicher Seite darüber erhält, zu welchen Zwecken Registermark verwendet werden darf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F52A0119

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