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Aktenzeichen 5 D 14/38

Datum 21.02.1938

Leitsatz Kann das Schuldbewußtsein, das der Angeklagte hat erkennen lassen, ausreichen, gemäß dem § 261 StPO. die Überzeugung des Gerichtes auch von dem Vorhandensein aller äußeren Tatmerkmale der Rassenschande zu begründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5220089

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