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Aktenzeichen 1 D 739/37
Datum 11.01.1938
Leitsatz Sind die Schöffen rechtswirksam vereidigt, wenn sie die in dem § 51 GVG. bestimmten Eidesworte nicht einzeln nacheinander, sondern gleichzeitig miteinander gesprochen haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5110053
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