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Aktenzeichen 3 D 1000/37
Datum 06.01.1938
Leitsatz Der § 175 a Nr. 3 StGB. ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Mann über einundzwanzig Jahre eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren durch Verleitung zum Alkoholgenuß in einen willenlosen oder bewußtlosen Zustand versetzt und dann, vorgefaßter Absicht entsprechend, zur Unzucht mißbraucht.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5100050
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