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Aktenzeichen 2 D 488/37

Datum 06.01.1938

Leitsatz Hat der Reichsfinanzhof i. S. des § 468 RAbgO. auch dann über die dort im Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Fragen entschieden, wenn er sie lediglich in den Gründen eines Urteiles beantwortet hat, das die Sache an das Finanzgericht zurückverweist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F50E0045

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