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Aktenzeichen 5 D 430/37
Datum 13.12.1937
Leitsatz Der Wertersatz des VZG. ist eine Geldstrafe im weiteren Sinne und demgemäß nicht von der Straffreiheit ausgeschlossen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F50B0033
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