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Aktenzeichen 5 D 430/37

Datum 13.12.1937

Leitsatz Der Wertersatz des VZG. ist eine Geldstrafe im weiteren Sinne und demgemäß nicht von der Straffreiheit ausgeschlossen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F50B0033

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