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Aktenzeichen 1 D 863/36
Datum 01.10.1937
Leitsatz Entfällt der Tatbestand der Untreue, wenn der Nachteil, den die Tat für das Vermögen des Betroffenen mit sich bringt, durch den wirtschaftlichen Nutzen der Unredlichkeit gegen einen Dritten ausgeglichen wird, die mit der Handlung verbunden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4820344
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