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Aktenzeichen 5 D 619/37
Datum 27.09.1937
Leitsatz 1. Zur Verwirklichung des inneren Tatbestandes des § 5 Abs. 2 BlutSchG. genügt bedingter Vorsatz. 2. Ein Jude, der in Deutschland mit einer Staatsangehörigen außerehelich verkehren will, hat die Rechtspflicht, sich über die Rasse, der sie angehört, gewissenhaft zu unterrichten. 3. Die Beweiswürdigung muß die Gefahr vermeiden, daß ein Weg zur Umgehung des BlutSchG. eröffnet wird.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4800339
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