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Aktenzeichen 1 D 1035/36
Datum 24.09.1937
Leitsatz Ein Postbeamter, der eine Nachnahmesendung ohne Bezahlung des Nachnahmebetrages aushändigt, "unterdrückt" sie i. S. des § 354 StGB., und zwar auch dann, wenn der Empfänger willens und fähig ist, den Betrag nachträglich unverzüglich an die Post abzuliefern, und der Beamte sich darauf verläßt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F47D0330
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