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Aktenzeichen 2 D 142/37

Datum 26.08.1937

Leitsatz Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im Steuerveranlagungsverfahren bei der Entscheidung über die Steuerpflicht begangen werden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4770315

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