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Aktenzeichen 2 D 142/37
Datum 26.08.1937
Leitsatz Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im Steuerveranlagungsverfahren bei der Entscheidung über die Steuerpflicht begangen werden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4770315
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