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Aktenzeichen 3 D 410/37

Datum 28.06.1937

Leitsatz Führt der Zuhälter mit der Dirne einen gemeinsamen Haushalt und steuert er dazu selbst Geldbeiträge bei, so liegt ein Ausbeuten nur dann vor, wenn diese Beiträge nicht den wirtschaftlichen Wert des Unterhaltes erreichen, den er in dem Haushalte genießt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4690279

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