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Aktenzeichen 2 D 871/36
Datum 21.06.1937
Leitsatz Macht sich ein Bevollmächtigter, der den ihm durch Einzelauftrag anvertrauten Gegenstand fahrlässig aus der Hand gegeben hat, dadurch nach dem § 266 StGB. strafbar, daß er es demnächst unterläßt, den Schaden zu beseitigen, obwohl ihm das möglich wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4670272
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