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Aktenzeichen 2 D 177/37

Datum 14.06.1937

Leitsatz 1. Wieweit ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage, ob das G. über die Gewährung von Straffreiheit bei Devisenzuwiderhandlungen v. 15. Dezember 1936 (RGBl. I S. 1015) anzuwenden ist, an die Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden? 2. Welche Unterschiede bestehen nach Strafbarkeit und Wirkung zwischen dem Erschleichen einer Devisenbescheinigung und dem einer Devisengenehmigung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4640259

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