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Aktenzeichen 2 D 302/37

Datum 03.06.1937

Leitsatz Ist der § 357 StPO. auch dann anwendbar, wenn das Urteil wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Straffreiheitsgesetzes aufgehoben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4600251

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