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Aktenzeichen 2 D 5/37

Datum 04.03.1937

Leitsatz Muß ein Angeklagter, der nur wegen Beihilfe zum Meineide verurteilt wird, für dauernd unfähig erklärt werden, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F42F0118

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