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Aktenzeichen 2 D 89/37

Datum 11.03.1937

Leitsatz 1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist die Strafe zu entnehmen, wenn Betrug mit schwerer Urkundenfälschung tateinheitlich zusammentrifft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4290101

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