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Aktenzeichen 4 D 17/37

Datum 09.03.1937

Leitsatz 1. Ist die Annahme einer fortgesetzten Schlachtsteuerhinterziehung rechtlich möglich, wenn die Einzelhandlungen teils unter die sächsischen Schlachtsteuergesetze v. 24. Juli 1923 und 23. September 1931, teils unter das Reichsschlachtsteuergesetz v. 24. März 1934 fallen? 2. Zwingt die Einheitlichkeit der Fortsetzungstat dazu, auch für die Hinterziehungen, die der Täter unter der Herrschaft der sächsischen Schlachtsteuergesetze begangen hat, auf Wertersatz zu erkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4260092

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