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Aktenzeichen 3 D 26/37

Datum 01.03.1937

Leitsatz Ist der Erwerber eines Einrichtungsgegenstandes, der sich grobfahrlässig über das Bestehen eines Vermieterpfandrechtes an dieser Sache täuschen läßt, i. S. des § 263 StGB. geschädigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4230085

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