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Aktenzeichen 2 D 210/36

Datum 01.03.1937

Leitsatz 1. Sind auch völlig verdorbene Tabakerzeugnisse tabaksteuerpflichtig, wenn für sie nicht im Wege des § 2 TabStG. die Steuerbefreiung herbeigeführt worden ist? 2. Nach welchen Grundsätzen ist in solchen Fällen der hinterzogene Steuerbetrag zu ermitteln, der für die Bemessung der Geldstrafe nach dem § 396 Abs. 1 Satz 3 RAbgO. maßgebend ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4210076

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