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Aktenzeichen 5 D 950/36

Datum 11.02.1937

Leitsatz Ist der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie nach dem § 173 Abs. 2 StGB. straffrei, wenn die Tat erst begangen worden ist, nachdem die Ehe aufgelöst worden war, die die Schwägerschaft begründete?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F41B0065

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