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Aktenzeichen 1 D 869/36

Datum 08.12.1936

Leitsatz 1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen Verfahren" oder einer "behördlichen Maßnahme" zu verstehen? 2. Zu den Begriffen der "Wissentlichkeit" und der "Leichtfertigkeit". 3. Ist im Bereiche des § 164 der § 193 StGB. anwendbar? 4. Zur Frage der Einheit der Tat bei der falschen Anschuldigung. 5. Ist die Frist für den Strafantrag wegen Beleidigung gehemmt, solange einem Parteigenossen der NSDAP. noch nicht die Erlaubnis erteilt worden ist, gerichtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4100034

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