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Aktenzeichen 1 D 826/36

Datum 17.11.1936

Leitsatz Kann, wenn mehrere zusammenwirken, ein einzelner als Anstifter strafbar werden, ohne daß er selbst auf den Haupttäter einwirkt und sogar ohne daß er schon jemanden im Auge hat, der zu der Tat angestiftet werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F40C0023

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