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Aktenzeichen 5 D 846/36
Datum 14.12.1936
Leitsatz 1. Im Verfahren gegen den Anstifter ist der Angestiftete als Zeuge uneidlich zu vernehmen. 2. Begünstigung durch den zum Verteidiger gewählten Rechtsanwalt; Selbstbegünstigung des Anwalts; Begünstigung durch Unterlassen (Verschweigen); Widerstreit verschiedener Berufspflichten des Anwalts; Irrtum des Anwalts über die Tragweite seiner Berufspflichten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3780390
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