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Aktenzeichen 5 D 846/36

Datum 14.12.1936

Leitsatz 1. Im Verfahren gegen den Anstifter ist der Angestiftete als Zeuge uneidlich zu vernehmen. 2. Begünstigung durch den zum Verteidiger gewählten Rechtsanwalt; Selbstbegünstigung des Anwalts; Begünstigung durch Unterlassen (Verschweigen); Widerstreit verschiedener Berufspflichten des Anwalts; Irrtum des Anwalts über die Tragweite seiner Berufspflichten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3780390

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