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Aktenzeichen 2 D 148/36

Datum 17.09.1936

Leitsatz 1. Wann kann bei wechselseitigen Beleidigungen der für straffrei erklärt werden, der mit den Beleidigungen begonnen hat? 2. Ist bei einer Beleidigung, die mehrere Mittäter gemeinschaftlich gegenüber einer Mehrzahl von Personen verübt haben, die Straffreierklärung davon abhängig, daß jeder der Verletzten die Beleidigung erwidert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3650329

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