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Aktenzeichen 1 D 170/36

Datum 07.04.1936

Leitsatz Ist der Versuch eines Vergehens nicht für strafbar erklärt, so kann er nicht deshalb bestraft werden, weil der Täter ein Gewohnheitsverbrecher ist und daher bei Vollendung der Tat mit Zuchthaus zu bestrafen sein würde.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3580289

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