zurück

Aktenzeichen 2 D 461/36

Datum 06.08.1936

Leitsatz Wie ist nach § 2 b StGB. das mildeste Gesetz zu bestimmen, wenn bei wahlweiser Feststellung, z. B. von Diebstahl oder Hehlerei, die Tat unter dem einen rechtlichen Gesichtspunkt (z. B. als Diebstahl) einen Teil einer fortgesetzten Handlung bilden würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3550281

Download PDF

zurück