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Aktenzeichen 2 D 461/36
Datum 06.08.1936
Leitsatz Wie ist nach § 2 b StGB. das mildeste Gesetz zu bestimmen, wenn bei wahlweiser Feststellung, z. B. von Diebstahl oder Hehlerei, die Tat unter dem einen rechtlichen Gesichtspunkt (z. B. als Diebstahl) einen Teil einer fortgesetzten Handlung bilden würde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3550281
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