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Aktenzeichen 5 D 498/36
Datum 06.08.1936
Leitsatz Gibt die Volksanschauung, die in neuerer Zeit immer mehr durchgedrungen ist, daß auch nichtbeischlafähnliche unzüchtige Handlungen eines Mannes mit einem andern Manne strafwürdig seien, dem Richter die Befugnis, derartige Handlungen auch dann zu bestrafen, wenn sie vor dem 1. September 1935 begangen worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3540277
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