zurück

Aktenzeichen 2 D 183/36

Datum 02.07.1936

Leitsatz Zum Begriff der wissentlich falschen Versicherung an Eides Statt. Ist der Ehrengerichtshof der Reichs-Rechtsanwaltskammer zuständig, von einer Person, die als Zeuge in Betracht kommt, eine eidesstattliche Versicherung entgegenzunehmen, um sie einem andern Zeugen vorzuhalten? Ist eine solche Versicherung rechtlich völlig wirkungslos?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3520266

Download PDF

zurück