Aktenzeichen 3 D 62/36
Datum 02.05.1936
Leitsatz 1. Liegt ein strafbarer Betrug vor, wenn bei einer Betrugshandlung der eine der beiden Mittäter zugleich der "Geschädigte" ist? 2. Ist bei einem Betruge, der sich gegen das Vermögen eines wegen Geistesschwäche Entmündigten richtet, der Vormund verletzt, wenn sich die Täuschung gegen ihn gerichtet hat? 3. Ist die Ehefrau eines wegen Geistesschwäche Entmündigten rechtlich verpflichtet, die Vermögensinteressen ihres Mannes wahrzunehmen? 4. Darf ein Ehegatte, der gegen den anderen Ehegatten eine Untreue begeht, ohne Strafantrag des Verletzten nach § 266 StGB. bestraft werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F33C0205
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